An der Hochschule für Grafik und Buchkunst (HGB) Leipzig /Academy of Fine Arts Leipzig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen: Mitarbeiter*in (m/w/d) im Büro Kanzler*in (Kennzahl V/87/25)
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75 v.H. (derzeit 30 Wochenstunden). Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 6 TV-L (Tarifvertrag der Länder). Die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig mit etwa 600 Studierenden in vier Diplomstudiengängen, einem Meisterschüler- und einem Masterstudiengang sowie einem Studienprogramm für Geflüchtete und insgesamt etwa 100 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen gehört zu den ältesten Kunsthochschulen in Deutschland. Die Stelle ist dem Kanzler zugeordnet. Aufgaben:
Anforderungen:
Wir bieten:
Die HGB versteht sich als eine Diversität wertschätzende Kunsthochschule und setzt sich für ein chancengerechtes und diskriminierungsfreies Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld ein. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven sehen wir als Bereicherung. Ihre Bewerbung ist bei uns willkommen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Menschen bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Ein Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die HGB ist Mitglied der Charta „Familie in der Hochschule“ und fördert nachhaltige Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und denen in Studium, Arbeit und Lehre. Weitere Informationen über die Hochschule können auf der Website der Hochschule abgerufen werden. Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 26.01.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal ein. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG). Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten nicht erstattet. |